Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) übernimmt österreichweit ab 1.1.2024 die Kosten der Mundhygiene bis zu 4x im Jahr als Sachleistung in den Zahngesundheitszentren der ÖGK für betroffene Kinder als auch für betroffene Erwachsene unter Vorlage einer Indikation.
Bei Vertragsärzte/Vertragsärztinnen kann ein Kostenzuschuss für die Mundhygiene in Höhe des Honorartarifes von € 60,60 (2023) bis zu 4x im Jahr bei der ÖGK geltend gemacht werden, sofern die Mundgesundheit besonders gefährdet ist und über die häusliche Mundhygiene hinaus weitere professionelle zahnärztliche Hygienemaßnahmen zum Erhalt der Zahngesundheit erforderlich sind.
Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Dr. A. Raimann, Frau Drin A. Lackner und bei ProRare Austria für die Unterstützung.